Sportboote & Sportgeräte
Einfach für Ihren Urlaub mieten

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Stand 08. September 2023 

Nautictime GmbH, Merowingerstr. 24, 85435 Erding, vertreten durch Yvonne und Ulrich Eibl

Email: info@nautictime.de 

 

1) Anmeldung und Reservierung des Bootes/Gegenstände sowie Restzahlung und Handhabung bei einer Stornierung 

Die verbindliche Reservierung kommt zustande, sobald Nautictime GmbH der unterschriebene Chartervertrag, sowie die vereinbarte Anzahlung in Höhe von 30 % vorliegen. Die Restzahlung ist ohne Erinnerung spätestens 15 Tage vor Charterbeginn zu überweisen/Paypal. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn sind jeweils folgende Anteile des Mietpreises zu zahlen: 

1. Rücktritt nach der erfolgten Buchung/Reservierungsbestätigung  - 30% entspricht der Anzahlung

2. Rücktritt bis zu 14 Tage vor dem Übergabetag - 60%

3. Nichtantritt am Übergabetag - 100%

Wenn das Boot/Mietgegenstand früher Abgegeben wird als der vereinbarte Rückgabetag, wird kein Geld zurückerstattet. Unsere Empfehlung ist eine Reiserücktrittsversicherung.

 

2) Übernahme und Erlaubnis zur Führung des Bootes 

Der Skipper muss volljährig sein und im Besitz eines Sportbootführerscheins sein (Der Charterer muss über die Einhaltung aller Vorschriften in dem jeweiligen Land/Revier selbst Bescheid wissen und ist für diese eigenständig verantwortlich). Er ist für seine Mitfahrer und das ihm übergebene Material selbst verantwortlich. Nautictime GmbH behält sich das Recht vor, die Übergabe zu verweigern, sollte der Charterer nach unserer Ansicht nicht in der Lage sein dieser Verantwortung gerecht zu werden. Ein entsprechendes Zugfahrzeug muss gewährleistet sein (Anhängelast 2 t). In einem solchen Fall wird die Miete unter Ausschluss anderer Entschädigungen zu 50 % zurückgezahlt. Das Boot/Mietgegenstand wird nach Erledigung aller Formalitäten (Vertrag, Kopie des Führerscheins, Kaution, ausführliche Begehung des Bootes um Schäden vorher / nachher zu erkennen und zu dokumentieren, Überprüfung des Inventars, ausführlicher Einweisung, Funktionsprüfung) an die Person im Chartervertrag übergeben.

 

3) Unfälle 

Wenn dem Charterer ein Unfall aufgrund von Unachtsamkeit oder Nichtbeachtung der Instruktionen herbeigeführt wurde, können keinerlei Ansprüche gegen die Nautictime GmbH erhoben werden. Der Charterer muss nach einem Unfall unverzüglich den Vercharterer informieren und ist nicht befugt, selbst das Boot zu reparieren oder dieses in Eigenregie in eine Werkstatt zu bringen. Reparaturen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Nautictime GmbH erlaubt. Andernfalls sind Ersatzansprüche bzw. eine Kostenübernahme durch Nautictime GmbH ausgeschlossen. 

 

4) Haustiere

An Bord unserer Boote sind keine Haustiere erlaubt.

 

5) Verlust von persönlichen Gegenständen sowie des Inventars 

Der Charterer verpflichtet sich, einen Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen am Boot anzuzeigen und kann zur Erstattung des Schadens herangezogen werden. Hierfür wird die Kaution zur Deckung des Schadens einbehalten, Differenzbeträge werden nachträglich ausbezahlt. Für den Verlust/Abhandenkommen persönlicher Gegenstände von den Personen an Bord/Charterer kann Nautictime GmbH nicht haftbar gemacht werden.

 

6) Kaution 

Die Kaution beträgt 1000 EUR und dient zur Deckung der Selbstbeteiligung im Schadenfall, sowie ggf. der Wiederbeschaffung von nicht zurückgegebenem Inventar (Bootshaken, Fender, Sitze, Inventar, beide Schlüssel, Anhängerschloss/-schlüssel, etc.). Sie ist in bar zu hinterlegen und wird auch in bar wieder ausbezahlt.

 

7) Das Boot Wassern bzw. Slippen oder Kranen 

Im Binnenbereich können alle unsere Boote gerne geslippt werden, die Slippstelle/-bereich muss aber eine dafür vorgesehene und rechtlich/gesetzlich dafür bestimmte Stelle sein. Aufgrund von Salzwasserschäden am Anhänger ist das Slippen im Salzwasser nicht erlaubt. Der Charterer muss das Boot in einem Hafen kranen lassen, um Diskussionen im Nachgang zu vermeiden, sollte der Charterer eine Quittung vom Kranen am Übergabetag vorlegen.

 

8) Havarien die selbst/- fremdverschuldet wurden 

Im Falle von Unfällen kann der Charterer zu jeder Zeit Nautictime GmbH informieren. Wir werden uns schnellst möglich um eine Lösung bemühen. Werkstätten vor Ort werden von uns beauftragt und informiert, das Problem schnellstmöglich zu beheben. Bei einer Fahrt-Unterbrechung von weniger als 24 Stunden bestehen keinerlei Ansprüche gegenüber dem Vercharterer. Eine vom Charterer verursachte Panne schließt jegliche Ersatzleistungsansprüche aus. Der Vercharterer wird zur Deckung der Kosten in so einem Fall die Kaution einbehalten. Bei einer nicht vom Charterer verursachten Panne, die eine Unterbrechung von mehr als 24 Stunden zur Folge hat, erfolgt eine Erstattung der entgangenen Mietzeit nach Tagen berechnet. Hotelkosten oder ein frühzeitiger Abbruch des Urlaubs wird von Nautictime GmbH nicht erstattet, jeglicher Anspruch wird somit ausgeschlossen. 

 

9) Versicherungen 

Im Mietpreis sind Haftungen gegenüber Dritten sowie die Vollkaskoversicherung des Bootes enthalten. Die Selbstbeteiligung je Schadenfall beträgt 1000 EUR. Schadensummen unterhalb der Selbstbeteiligung von 1000 EUR werden direkt von der Kaution abgezogen. Das Charterboot ist europaweit Vollkasko-/- und haftpflichtversichert. Die Bootstrailer sind in abgestellten Zustand gegen Diebstahl versichert, die mitgegebene Diebstahlsicherung muss dabei zwingend angebracht sein. Die Versicherungen gelten nur für die Gegenstände der Nautictime GmbH, nicht für das persönliche Hab und Gut des Charterers oder weiterer Personen an Bord. 

 

10) Straßenverkehr und anfallende Gebühren (Pflichten des Charterers) 

Der Charterer ist eigenverantwortlich für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung in den jeweiligen Ländern. Die Maut und sonstige Gebühren sowie Bußgelder werden vom Charterer selbst übernommen und können nicht Nautictime GmbH in Rechnung gestellt werden. Es wird empfohlen, sich vor Beginn der Reise über die jeweiligen Reiseziele und die Kosten der Anreise genau zu informieren (Maut, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Fahrverbote, Slippen, Kranen, Hafengebühren, usw.).

 

11) Wassersport

Der Charterer muss die jeweiligen Regelungen in dem Fahrrevier beachten. Bei Nichteinhaltung wird der Charterer/Skipper in vollem Umfang zur Verantwortung gezogen. Die Benutzung von Tubes, Wasserski, Wakeboard, Ringen usw. erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr. Personenschäden oder Sachschäden werden nicht von Nautictime GmbH übernommen. Die ausführenden Personen handeln in eigener Verantwortung. 

 

12) Unverfügbarkeit 

Sollte das Chartern aus irgendwelchen Gründen von unserer Seite aus nicht zustande kommen, dann wird der vollständige Mietpreis zurück überwiesen.

 

13) Unterbrechung, Fahrteinschränkung, höhere Gewalt

Nautictime GmbH kann nicht für Fahrteinschränkungen wegen eines Staus, Streiks, Überschwemmungen, Stürme, schlechtem Wetter oder Ähnlichem (sollen nur als Beispiele dienen) verantwortlich gemacht werden. Eine frühzeitige Rücknahme erfolgt nur in Absprache mit Nautictime GmbH und wird individuell gehandhabt. Der Vercharterer und Charterer verhandeln zusammen einen eventuellen Mietnachlass (prozentual auf die Tage umgerechnet). Dieser ist aber nicht grundsätzlich zu erwarten oder allgemein zu fordern.

 

14) Übergabetag 

Der Charterer ist verpflichtet dem Vercharterer (Nautictime GmbH) zur Überprüfung seiner Identität den Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Von diesem wir eine Kopie gemacht. Es müssen die richtigen Autopapiere von dem Zugfahrzeug vorgelegt werden um die Anhängelast (2 t) genau zu prüfen. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung/Paypal wie unter Punkt 1 geschrieben. Die Kaution ist in bar zu übergeben.

 

15) Rückgabetag des Bootes 

Der Charterer ist verpflichtet, das Boot am vereinbarten Rückgabeort (notiert im Chartervertrag), zur vereinbarten Zeit und Datum zurückzugeben. Es wird verlangt, ausreichend Zeit für eine Rückgabe einzuplanen. Das Boot wird mit dem Charterer zusammen auf Schäden untersucht, alles wird schriftlich und mit Fotos dokumentiert. Der Charterer wird bei einer Verspätung von mehr als einer vollen Stunde aufgefordert dem Vercharterer telefonisch darüber zu informieren. Bei Nichteinhaltung der Rückgabezeit und des Tages kann dem Mieter ein weiterer Vermietungstag in Rechnung gestellt werden. Darüber hinaus kann der Mieter für sämtliche potentiellen Folgekosten (Übernachtungskosten, Fährkosten, Übergabe von Ferienwohnungen etc.) des Nachmieters verantwortlich gemacht werden. Im Falle höherer Gewalt (Naturkatastrophen, etc.), jedoch nicht bei Verzögerungen durch Stau, starken Verkehr, Sperrungen, etc., wird von der Berechnung weiterer Kosten abgesehen. Das Boot muss an dem Abgabetag von den persönlichen Gegenständen befreit werden. Müll usw. wird vom Mieter entsorgt. Das Boot sollte so zurückgegeben werden, wie es am Übergabetag übernommen wurde. Sollte der Vercharterer nicht einverstanden sein, kann eine Gebühr in Höhe von 120 EUR für die Endreinigung erhoben werden. Diese wird mit der Kaution verrechnet. Das Boot wird mit halben Tank übergeben und muss auch so wieder zurückgebracht werden. Bei Nichteinhaltung wird das Boot gegen eine Gebühr von uns getankt und in Rechnung gestellt.

 

16) Rechtsprechung 

Gerichtsstand der Nautictime GmbH ist Erding.